Regeln
mitfahrgelegenheit.de ist eine Plattform zur Vermittlung von Fahrten in privaten PKW – wir vermitteln also keine gewerblichen Fahrten!
Da inzwischen dennoch häufiger Beschwerden wegen Fahrten mit gewerblichem Hintergrund an uns herangetragen wurden, haben wir die wesentlichen Regelungen für das Befördern von Personen in Kraftfahrzeugen kurz zusammengefasst (ohne Gewähr).*
Mitfahrgelegenheiten dürfen bei uns nur angeboten werden, wenn:
- diese in PKW mit weniger als 9 Plätzen durchgeführt werden. (Nach der BO Kraft (vgl. http://www.gerotax.de/a_recht/gesetze.asp?gesetz=BoKraft) sind Personenkraftwagen Kraftfahrzeuge mit weniger als 10 Plätzen.)
- das Entgelt der Mitfahrgelegenheit die Betriebskosten nicht übersteigt.
- sie nicht als Linienverkehr angeboten werden. Dafür ist eine besondere Lizenz erforderlich.
- sie nicht geschäftsmäßig mit Wiederholungsabsicht durchgeführt werden. Andernfalls sind diese Fahrten ein wirtschaftlicher Bestandteil des Fahrtgrundes und damit unzulässig.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Beitrag in ARD Plusminus bzw. HR Fernsehen. Vor allem auf der Strecke von und nach Berlin gibt es einige wenige Fahrer, die gegen das PBefG verstoßen. Bitte halten Sie sich an unsere Regeln und fragen Sie vor Fahrtantritt genau nach, um was für eine Fahrt es sich handelt. Wir bekämpfen solche Fahrer mit allen Mitteln, sind aber auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie mögliche kommerzielle Fahrten über den "Missbrauch melden" Link oder die Schwarze Liste. Wir gehen zusammen mit den Behörden dann rechtlich gegen diese Fahrer vor.
[*Den Vorschriften des am 1. Januar 1964 in Kraft getretenen (Neubekanntmachung vom 8. August 1990) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/) unterliegt insbesondere "die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt." (Quelle: Wikipedia)]
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